Wissen ist Macht
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den von uns angebotenen Auskunftsdiensten. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie das Onlineformular, mit dem Sie uns beauftragen können, Auskünfte für Sie einzuholen:
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Wenn das gewünschte Urteil oder der Titel gegen den Schuldner vorliegt, kann die Vollstreckung prinzipiell 30 Jahre lang betrieben werden. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?
Die Antwort, die sich aufdrängt: Sofort! In vielen Fällen kann es jedoch ratsam sein, bestimmte Fristen abzuwarten. Dies kann der Fall sein, wenn der Schuldner z.B. bereits eine sog. eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Diese gilt jeweils für 3 Jahre.
Idealer Zeitpunkt kann in diesen Fällen das Fristende sein.
Als Vertragspartner der SCHUFA Holding AG ( im Volksmund kurz: die SCHUFA genannt) können wir auf deren umfangreichen Datenbestand zurückgreifen und erfahren so regelmäßig eine Menge über den/die Schuldner(in).
Ergänzend ist es möglich, eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses des Schuldners bei Gericht anzufordern. Diese wird gegen eine Bearbeitungsgebühr vom Gericht erteilt. Diese Bearbeitungsgebühr ist in unserem Pauschalpreis bereits enthalten.
Generell ist für eine solche Auskunft in jedem Fall ein berechtigtes Interesse nötig. Dieses muss durch ein Urteil oder einen sonstigen Schuldtitel nachgewiesen werden. Hierbei reicht den meisten Gerichten allerdings auch eine beglaubigte Kopie des Titels, die jedoch nicht per Telefax oder eMail an mahnportal24 übermittelt werden darf, sondern nur per Post.
Wenn Sie Fragen zum Thema: Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis haben, rufen Sie uns einfach an oder benutzen Sie unser Kontaktformular auf der Seite Kontakt.
Meldeauskunft (EMA)
Oft versuchen Schuldner durch häufige Umzüge ihre Spuren zu verwischen. Hier lohnt es sich, jederzeit über die aktuelle Anschrift zu verfügen. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage hilft hier weiter. Diese nehmen wir gerne für Sie vor.
Meldeangelegenheiten sind gesetzgeberisch Kompetenzen der einzelnen Bundesländer. Daher bestehen keine bundesweit einheitlichen Regelungen. In den allermeisten Bundesländern wird nach zwei Auskunftsarten unterschieden:
Die sog. einfache Meldeauskunft gibt Auskunft über den Wohnsitz des Schuldners.
Die sog. erweiterte Meldeauskunft enthält meist verschiedene andere Daten wie z.B. Geburtsdatum und Ort, vorherige Adresse, ob der Schuldner verheiratet ist usw.
Generell ist für eine solche Auskunft in jedem Fall ein berechtigtes Interesse nötig. Dieses kann durch ein Urteil oder einen sonstigen Schuldtitel nachgewiesen werden. Der Nachweis ist unter Umständen auch anders möglich. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!
Ermittlungen durch Privatdetektiv
Gerade in schwierigeren Fällen und bei höheren Forderungen kann es sinnvoll sein, einen Privatdetektiv einzuschalten. Gerne beraten wir sie unverbindlich zu diesem Thema und vermitteln Ihnen kostenlos den Kontakt zu einer vertrauenswürdigen Detektei.
Formular zur Nutzung der Auskunftsdienste
Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns beauftragen, Auskünfte für Sie einzuholen.
Wir benötigen dafür:
- Eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, möglichst im Original
- Eine Kopie des Urteils oder Vollstreckungsbescheides (natürlich nicht nötig, wenn wir bereits vorher für Sie in der selben Sache tätig waren)